Ratgeber · Recht

TRGS 510: Gefahrstoffe richtig lagern

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 regelt die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern – und stellt klare Anforderungen an Auffangwannen.

Während die AwSV den Gewässerschutz adressiert, regelt die TRGS 510 die Lagerung von Gefahrstoffen aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Beide Regelwerke greifen in der Praxis ineinander.

Was regelt die TRGS 510?

Die TRGS 510 beschreibt Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wie Fässern, Kanistern und IBC. Sie staffelt die Anforderungen nach Lagermenge und Gefährlichkeitsmerkmalen.

Rückhaltung als Grundanforderung

Für flüssige Gefahrstoffe verlangt die TRGS 510 grundsätzlich eine geeignete Auffangvorrichtung. Auslaufende Stoffe müssen zurückgehalten werden, damit sie weder Beschäftigte gefährden noch in die Umwelt gelangen.

Eine Gefahrstoffwanne erfüllt typischerweise sowohl die Anforderungen der TRGS 510 als auch die der AwSV – sofern Material und Volumen passen.

Worauf Sie achten sollten

  • Beständigkeit der Wanne gegenüber dem gelagerten Gefahrstoff
  • Ausreichendes Rückhaltevolumen
  • Zusammenlagerungsverbote beachten (z. B. Säuren und Laugen)
  • Kennzeichnung, Belüftung und Brandschutz je nach Stoff
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Diese ist betriebsindividuell zu erstellen.

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