Ratgeber · Technik

Auffangvolumen nach AwSV richtig berechnen

Mit unserem kostenlosen Rechner ermitteln Sie eine erste Orientierung für das erforderliche Rückhaltevolumen Ihrer Auffangwanne – inklusive Formel und Praxisbeispielen.

Die Grundregel nach AwSV

Auffangräume müssen so bemessen sein, dass auslaufende wassergefährdende Stoffe sicher zurückgehalten werden. Als Faustregel gilt:

Rückhaltevolumen ≥ Volumen des größten Gebindes
bzw. mindestens 10 % der gesamten Lagermenge – es gilt der jeweils größere Wert.

In bestimmten Fällen gelten strengere Anforderungen: In Schutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder bei Stoffen der Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3) muss häufig das gesamte Lagervolumen zurückgehalten werden.

Rechenbeispiel

Sie lagern 4 Fässer à 200 Liter (Gesamt 800 Liter), WGK 1, außerhalb von Schutzgebieten:

  • Größtes Gebinde: 200 Liter
  • 10 % der Gesamtmenge: 80 Liter
  • Erforderlich: 200 Liter (der größere Wert)

Beispiel mit WGK 3: Hier wären in der Regel die vollen 800 Liter zurückzuhalten.

Auffangvolumen-Rechner

Wichtige Hinweise

  • Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine fachliche Auslegung oder Rechtsberatung.
  • Maßgeblich sind die konkreten Umstände vor Ort, das Lagermedium und die örtlichen Vorgaben.
  • Bei mehreren unterschiedlichen Gebinden ist die Auslegung individuell zu prüfen.
Sie möchten auf Nummer sicher gehen? Wir legen Ihre Auffangwanne fachgerecht aus und liefern die passende, normkonforme Lösung. Jetzt anfragen.

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