Auffangvolumen nach AwSV richtig berechnen
Mit unserem kostenlosen Rechner ermitteln Sie eine erste Orientierung für das erforderliche Rückhaltevolumen Ihrer Auffangwanne – inklusive Formel und Praxisbeispielen.
Die richtige Berechnung des Auffangvolumens ist entscheidend: Zu klein = Gesetzesverletzung, zu groß = Kosten. Lernen Sie die AwSV-Formeln.
Die AwSV-Formel
Erforderliches Rückhaltevolumen = Maximum aus: (1) Größtes Einzelgebinde, oder (2) 10% der Gesamtlagermenge. In Schutzgebieten gilt: 100% der Gesamtlagermenge.
Beispiel: Standard-Lagerung
5 Fässer à 200l Öl = 1.000l Gesamtvolumen. Regel 1: 200l (größtes Fass). Regel 2: 10% × 1.000l = 100l. Maximum = 200l erforderlich.
Beispiel: Schutzgebiet
Gleiche 1.000l Öl in Wasserschutzzone = 1.000l Auffangvolumen erforderlich (100%-Regel).
Sicherheitsmargen
Berechnete Mindestgröße + 5–10% Puffer = praktische Bestellung. Also: 200l Berechnung + 10% = mind. 220l.
Tools und Hilfe
Nutzen Sie den Konfigurator zur Visualisierung, oder kontaktieren Sie uns – wir berechnen für Sie kostenlos.
In bestimmten Fällen gelten strengere Anforderungen: In Schutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder bei Stoffen der Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3) muss häufig das gesamte Lagervolumen zurückgehalten werden.
Rechenbeispiel
Sie lagern 4 Fässer à 200 Liter (Gesamt 800 Liter), WGK 1, außerhalb von Schutzgebieten:
- Größtes Gebinde: 200 Liter
- 10 % der Gesamtmenge: 80 Liter
- Erforderlich: 200 Liter (der größere Wert)
Beispiel mit WGK 3: Hier wären in der Regel die vollen 800 Liter zurückzuhalten.
Wichtige Hinweise
- Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine fachliche Auslegung oder Rechtsberatung.
- Maßgeblich sind die konkreten Umstände vor Ort, das Lagermedium und die örtlichen Vorgaben.
- Bei mehreren unterschiedlichen Gebinden ist die Auslegung individuell zu prüfen.
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