Rechner · Formel
Auffangvolumen
Wie berechnet man das nötige Auffangvolumen einer Wanne? Die Formel und typische Rechenbeispiele im Überblick.
Direktantwort: Nach AwSV muss eine Auffangwanne in der Regel mindestens das Volumen des größten gelagerten Gebindes zurückhalten – oder 10 % der Gesamtlagermenge, je nachdem, welcher Wert größer ist. In Wasserschutzgebieten oder bei WGK 3 kann die gesamte Lagermenge zurückzuhalten sein.
Die Formel im Detail
- Grundregel: Auffangvolumen mindestens so groß wie das größte Gebinde oder 10 % der Gesamtlagermenge – es gilt der jeweils größere Wert.
- Sonderfall Wasserschutzgebiet oder WGK 3: häufig Vollrückhaltung der gesamten Lagermenge gefordert.
- Bei brandschutzrelevanten Anlagen zusätzlich anfallendes Löschwasser mit einrechnen.
- Nutzvolumen der Wanne ist das Innenvolumen abzüglich Gitterrost- und Sockelvolumen.
Rechenbeispiele aus der Praxis
| Situation | Empfehlung | Nutzen |
|---|---|---|
| 5 × 200-Liter-Fässer, WGK 1, außerhalb Schutzgebiet | Größerer Wert aus 200 l (Gebinde) und 100 l (10 % von 1.000 l) – also 200 l Mindestvolumen | Vermeidet Über- oder Unterdimensionierung |
| Ein IBC (1.000 l), WGK 2 | Mindestens 1.000 l Rückhaltevolumen einplanen | Deckt den ungünstigsten Fall des Gebindes ab |
| Lagerung in einem Wasserschutzgebiet | Vollrückhaltung der Gesamtlagermenge ansetzen | Erfüllt die strengeren Anforderungen im Schutzgebiet |
Kurzfazit
Kurzfazit: Die Formel selbst ist einfach – die Einstufung nach WGK und Standort macht den entscheidenden Unterschied. Im Zweifel großzügiger auslegen als knapp kalkulieren.
Häufige Fehler vermeiden
- Nur das Gebindevolumen geprüft, die 10-%-Regel bei großen Lagermengen übersehen.
- Wasserschutzgebiet bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Nutzvolumen mit dem Bruttovolumen der Wanne verwechselt und Gitterrost/Sockel ignoriert.
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