Ratgeber · Recht
Bußgelder bei Verstößen gegen AwSV & WHG
Unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe kann teuer werden. Ein Überblick über mögliche Konsequenzen.
Wer wassergefährdende Stoffe ohne ausreichende Rückhaltung lagert, riskiert mehr als nur eine Ermahnung. Verstöße gegen WHG und AwSV können als Ordnungswidrigkeit oder – bei Gewässerverunreinigung – sogar strafrechtlich geahndet werden.
Mögliche Konsequenzen
- Bußgelder: Verstöße gegen die AwSV können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.
- Anordnungen: Die Behörde kann die Nachrüstung oder Stilllegung der Anlage verlangen.
- Haftung: Für Schäden an Boden und Gewässer haftet der Verursacher – Sanierungskosten können erheblich sein.
- Strafrecht: Bei Gewässerverunreinigung kommt eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch in Betracht.
Die finanziellen Folgen eines Schadensfalls übersteigen die Kosten einer normgerechten Auffangwanne in aller Regel um ein Vielfaches.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.
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