Ratgeber · Recht
Prüfpflicht für Auffangwannen
Auffangwannen müssen je nach Anlage regelmäßig geprüft werden. Wir erklären, wann eine Prüfung fällig ist und worauf es ankommt.
Eine Auffangwanne schützt nur dann zuverlässig, wenn sie dicht und funktionsfähig ist. Die AwSV sieht deshalb je nach Gefährdungsstufe wiederkehrende Prüfungen vor.
Wer muss prüfen?
Bei prüfpflichtigen Anlagen erfolgt die Prüfung durch Sachverständige einer anerkannten Sachverständigenorganisation. Daneben hat der Betreiber die Anlage regelmäßig auf augenscheinliche Mängel zu kontrollieren.
Typische Prüfanlässe
- Vor Inbetriebnahme der Anlage
- Wiederkehrend in festgelegten Intervallen (gefährdungsstufenabhängig)
- Nach wesentlichen Änderungen
- Bei Stilllegung
Die genauen Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsstufe nach AwSV und dem Standort (z. B. Schutzgebiet). Im Zweifel hilft die zuständige Behörde oder ein Sachverständiger weiter.
Sichtkontrolle durch den Betreiber
Unabhängig von Sachverständigenprüfungen sollten Sie Ihre Wannen regelmäßig kontrollieren:
- Sind Verformungen, Risse oder Korrosion erkennbar?
- Ist die Wanne frei von Ablagerungen und Flüssigkeit?
- Sind Gitterroste und Auflager intakt?
- Ist die Beständigkeit zum gelagerten Medium weiterhin gegeben?
Unsere Stahl- und Edelstahlwannen sind auf Langlebigkeit ausgelegt. Bei Bedarf fertigen wir Ersatz oder passende Erweiterungen.
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