Ratgeber · Recht

Prüfpflicht für Auffangwannen

Auffangwannen müssen je nach Anlage regelmäßig geprüft werden. Wir erklären, wann eine Prüfung fällig ist und worauf es ankommt.

Auffangwannen sind nicht "install and forget". Regelmäßige Dichheitsprüfungen sind Gesetzespflicht, dokumentieren Ihre Compliance und vermeiden teure Umweltschäden.

Wer muss prüfen lassen?

Nach StawaR-Richtlinie (für Stahlwannen) und WHG-Prüfrichtlinie (für alle Wannen) müssen Sie regelmäßig von anerkannten Fachkräften prüfen lassen – nicht von beliebigen Handwerkern. Anerkannt sind: TÜV, Dekra, andere Zertifizierungsstellen.

Prüffristen

  • Stahlwannen (StawaR): Alle 2 Jahre Dichheitsprüfung
  • Edelstahlwannen (WHG): Alle 2–3 Jahre, je nach Einsatz
  • Nach Reparaturen: Sofort vor Wiederinbetriebnahme
  • Nach Transportschäden: Vor erneuter Nutzung

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

  • Visuelle Kontrolle auf Risse, Verrostung, Verschleiß
  • Funktionsprüfung von Abläufen, Ventilen, Verschraubungen
  • Wasserdicht-Test (Wanne wird mit Wasser gefüllt, Boden wird auf Undichtheiten kontrolliert)
  • Oberflächenprüfung mit Ultraschall (bei älteren Wannen)
  • Dokumentation und Zertifikat

Kosten und Häufigkeit

Eine Dichheitsprüfung kostet je nach Wannengröße 300–1.500 Euro. Das ist günstiger als ein Umweltschaden. Durch regelmäßige Prüfungen erkennen Sie Probleme früh und können planen.

Was tun bei Prüffehlern?

Falls die Wanne nicht dichthält, wird sie sofort gekennzeichnet und darf nicht mehr verwendet werden. Reparaturen sind möglich (Schweißen, Beschichtung), aber oft rentabler sich eine neue Wanne zu besorgen, besonders wenn die alte schon älter ist.

Dokumentation ist Nachweis

Bewahren Sie alle Prüfzertifikate auf – das ist Ihr Nachweis der AwSV-Compliance. Bei Behörden-Kontrollen können Sie sofort vorzeigen, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben. Fehlende Dokumentation = potenzielles Bußgeld.

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