Ratgeber · Recht

AwSV & Auffangwanne: Wann besteht Pflicht?

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verständlich erklärt – mit den wichtigsten Pflichten für Betriebe.

Die Abwasserverordnung (AwSV) definiert, wann Sie eine Auffangwanne brauchen, wie groß sie sein muss und wie oft sie geprüft werden muss.

Grundregel: Wer braucht eine Auffangwanne?

Jeder Betrieb, der wassergefährliche Stoffe lagert oder handhält. Das sind: Öl, Kraftstoff, Hydraulikflüssigkeit, viele Chemikalien, Reinigungsmittel, sogar einige Lebensmittel-Zusatzstoffe.

Volumenberechnung nach AwSV-Formel

Erforderliches Auffangvolumen = Maximum aus: (1) Größtes Gebinde, oder (2) 10% der Gesamtlagermenge. In Schutzgebieten = 100% Gesamtlagermenge.

Dichtheits- und Prüfanforderungen

  • Stahlwannen: Alle 2 Jahre Prüfung
  • Edelstahlwannen: Alle 2–3 Jahre Prüfung
  • Nur anerkannte Fachkräfte dürfen prüfen
  • Prüfzertifikate mind. 10 Jahre aufbewahren

Verstöße und Bußgelder

Fehlende oder undichte Auffangwannen: Bußgelder bis 50.000 Euro. Bei Gewässerschaden: Zusätzlich Sanierungshaftung (50.000–500.000 Euro).

Was Sie tun sollten

Inventur aller wassergefährlichen Stoffe, Berechnung des erforderlichen Volumens, Beschaffung einer normengerechten Auffangwanne mit Zertifikaten und Prüfplakette.

Wesentliche Betreiberpflichten

  • Rückhaltung austretender Stoffe (z. B. Auffangwanne mit ausreichendem Volumen)
  • Beständigkeit der Wanne gegenüber dem gelagerten Medium
  • Dichtheit und Standsicherheit der Anlage
  • Wiederkehrende Prüfungen je nach Gefährdungsstufe
  • Dokumentation und ggf. Anzeige bei der zuständigen Behörde

Wie viel Volumen muss zurückgehalten werden?

Das erforderliche Rückhaltevolumen lässt sich mit unserem Rechner abschätzen. Zum Auffangvolumen-Rechner →

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Zweifel stimmen Sie sich mit der zuständigen Behörde ab.

Häufige Fragen

Eine feste Litergrenze gibt es nicht für jeden Fall. Maßgeblich sind die Gefährdungsstufe der Anlage, die Wassergefährdungsklasse des Mediums und die konkrete Art der Lagerung oder Bereitstellung.

Ja, die AwSV gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Entscheidend ist, ob mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird und welche Anforderungen sich daraus für die Anlage ergeben.

Unsicher, ob Sie AwSV-konform lagern?

Wir beraten Sie und liefern die passende, normgerechte Auffangwanne.

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