WHG-Vorschriften für Betriebe einfach erklärt
Das Wasserhaushaltsgesetz ist die rechtliche Grundlage des Gewässerschutzes in Deutschland. Was bedeutet das konkret für Ihren Betrieb?
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser. Für Unternehmen, die mit Ölen, Chemikalien oder anderen wassergefährdenden Stoffen umgehen, ergeben sich daraus konkrete Pflichten.
Der Besorgnisgrundsatz
Herzstück des WHG ist der Besorgnisgrundsatz: Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass eine Verunreinigung von Gewässern nicht zu besorgen ist. Das ist ein strenger Maßstab – bereits die Möglichkeit einer Gewässerverunreinigung soll ausgeschlossen werden.
Vom WHG zur AwSV
Das WHG ist ein Rahmengesetz. Die konkreten technischen Anforderungen regelt die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Sie definiert unter anderem Gefährdungsstufen, Prüfpflichten und Anforderungen an die Rückhaltung.
Was heißt das praktisch?
- Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht ungehindert in Boden oder Gewässer gelangen.
- Lager- und Abfüllbereiche benötigen i. d. R. eine flüssigkeitsdichte Rückhaltung – etwa eine WHG-Auffangwanne.
- Die Wanne muss gegenüber dem Lagermedium beständig sein.
- Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage.
WHG-konforme Auffangwanne gesucht?
Wir liefern normgerechte Lösungen – beraten und gefertigt in Baden-Württemberg.