Ratgeber · Prüfung

Wer darf Auffangwannen prüfen?

Die richtige Antwort hängt davon ab, ob es um eine Betreiberkontrolle, eine interne Sichtprüfung oder eine prüfpflichtige Anlage nach AwSV geht.

Nur anerkannte Fachkräfte dürfen Auffangwannen prüfen. Prüfberichte von "Bekannten" sind rechtlich nicht anerkannt.

Anerkannte Prüfstellen

  • TÜV Süd, TÜV Nord, Dekra: Große zertifizierte Prüforganisationen
  • Unabhängige Sachverständige: Ingenieure mit amtlicher Anerkennung
  • IHK-Prüfingenieure: In manchen Bundesländern tätig

Kosten einer Prüfung

Je nach Größe: 300–2.000 Euro. Prävention ist günstiger als Sanierung (50.000–500.000 Euro).

Prüfablauf

  1. Visuelle Inspektion
  2. Funktionsprüfung
  3. Wasserdicht-Test (Hauptprüfung)
  4. Oberflächenprüfung (Ultraschall)
  5. Zertifikat mit Signatur und nächstem Prüfdatum

Was tun bei Prüffehlern?

Wanne sofort außer Betrieb nehmen. Reparaturen möglich (Schweißen, Beschichtung) oder Austausch. Oft wirtschaftlicher, eine neue Wanne zu bestellen.

Häufige Fragen

Für interne Kontrollen ja, für rechtlich relevante Gesamtbewertungen je nach Anlage oft nur durch qualifizierte externe Stellen. Maßgeblich sind AwSV-Anforderungen und die konkrete Einstufung der Anlage.
Für die laufende Betreiberkontrolle ist eine strukturierte Sichtprüfung sinnvoll und oft der erste Schritt. Ob darüber hinaus weitere Prüfungen nötig sind, hängt vom Einsatz in der Gesamtanlage ab.

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