Ratgeber · Werkstoffprüfung

Rot-Weiß-Prüfung bei Auffangwannen: Eindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1

Wie die Farbeindringprüfung (umgangssprachlich „Rot-Weiß-Prüfung“) feinste Risse und Poren an Schweißnähten von Stahl- und Edelstahlwannen sichtbar macht – und wie sie sich zur WHG-Prüfung nach AwSV verhält.

Direktantwort: Die Rot-Weiß-Prüfung ist eine zerstörungsfreie Werkstoffprüfung nach DIN EN ISO 3452-1. Ein rotes Eindringmittel macht in Kombination mit weißem Entwickler feinste, zur Oberfläche offene Risse und Poren an Schweißnähten sichtbar – etwa an Behältern, Rohren und Auffangwannen. Sie ist damit ein Baustein der Fertigungs- und Schweißnahtqualität, aber kein Ersatz für die reguläre WHG-Prüfung von Auffangwannen nach AwSV.

Was ist die Rot-Weiß-Prüfung?

Die Rot-Weiß-Prüfung – fachlich korrekt Farbeindringprüfung oder Eindringprüfung (englisch Penetrant Testing, PT) – zählt zu den klassischen Verfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (ZfP). Sie nutzt die Kapillarwirkung: Ein dünnflüssiges, rot eingefärbtes Eindringmittel kriecht in feinste, zur Oberfläche hin offene Unregelmäßigkeiten – Risse, Poren, Bindefehler oder Kaltrisse an Schweißnähten. Nach dem Entfernen des überschüssigen Eindringmittels zieht ein weißer, feinkörniger Entwickler das eingedrungene Mittel wieder aus der Fehlstelle heraus. Der starke Farbkontrast aus Rot auf Weiß macht selbst Risse im Bereich weniger tausendstel Millimeter Breite mit bloßem Auge sichtbar.

Die Methode wird bevorzugt an Schweißnähten, Behältern, Rohrleitungen und Blechkonstruktionen eingesetzt – also genau dort, wo auch WHG-relevante Anlagen wie Auffangwannen, Lagerbehälter und Rohrleitungssysteme für wassergefährdende Stoffe gefertigt und geprüft werden.

Warum eigentlich „Rot-Weiß“?

Der Name ist reine Praktikerbezeichnung und kein Normbegriff. Er beschreibt schlicht die in der Industrie am weitesten verbreitete Variante der Eindringprüfung: rotes, farbstoffhaltiges Eindringmittel plus weißer, kalkbasierter Entwickler. Der Kontrast wird bei Tageslicht oder unter Werkstattbeleuchtung ab etwa 500 Lux ausgewertet. Daneben gibt es die fluoreszierende Eindringprüfung mit UV-A-Anregung, die empfindlicher ist, aber abgedunkelte Prüfkabinen erfordert und vor allem in der Luft- und Raumfahrt- sowie Automobilindustrie eingesetzt wird. Im Stahl- und Behälterbau für Auffangwannen dominiert aus Praktikabilitätsgründen die farbliche Variante.

Normen: DIN EN ISO 3452 und angrenzende Regelwerke

Die Eindringprüfung ist in einer mehrteiligen Normenreihe geregelt, die frühere nationale Normen wie DIN EN 571-1 abgelöst hat:

NormInhalt
DIN EN ISO 3452-1Allgemeine Grundlagen der Eindringprüfung
DIN EN ISO 3452-2Prüfung der Eindringprüfmittel selbst
DIN EN ISO 3452-3Anforderungen an Kontrollkörper (Referenzstücke)
DIN EN ISO 3452-4 / -5 / -6Geräte sowie Prüfung bei erhöhten bzw. niedrigen Temperaturen
DIN EN ISO 3059Betrachtungsbedingungen (Beleuchtungsstärke, Kontrast)
DIN EN ISO 12706Begriffe der Eindringprüfung
DIN EN ISO 23277Zulässigkeitsgrenzen bei der Eindringprüfung von Schweißverbindungen
DIN EN ISO 9712Qualifizierung und Zertifizierung von ZfP-Prüfpersonal

Ablauf der Eindringprüfung in sechs Schritten

  1. Vorreinigung: Die Prüffläche wird von Fett, Öl, Zunder und Schmutz befreit, da diese Rückstände Fehleranzeigen verfälschen oder verdecken können.
  2. Eindringmittel auftragen: Das rote Eindringmittel wird per Pinsel, Tauchbad oder – in gut belüfteten Bereichen – per Sprühdose aufgebracht.
  3. Einwirkzeit: Je nach Werkstoff und erwarteter Fehlerart wirkt das Mittel typischerweise 10 bis 30 Minuten ein, damit es per Kapillarwirkung in feinste Risse und Poren einziehen kann.
  4. Zwischenreinigung: Überschüssiges Eindringmittel wird vorsichtig von der Oberfläche entfernt – meist mit Wasser oder einem speziellen Reiniger –, ohne das Mittel aus den Fehlstellen selbst herauszuwaschen.
  5. Entwickler auftragen: Der weiße, feinkörnige Entwickler zieht das verbliebene rote Eindringmittel wieder aus der Fehlstelle heraus und macht sie als scharf abgegrenzte rote Linie oder Anzeige sichtbar.
  6. Auswertung und Dokumentation: Die Prüffläche wird bei ausreichender Beleuchtung (ab ca. 500 Lux) begutachtet, Anzeigen werden bewertet, fotografisch dokumentiert und nach den Zulässigkeitsgrenzen der DIN EN ISO 23277 beurteilt. Abschließend erfolgt die Nachreinigung des Bauteils.
Wichtig für die Praxis: Die Eindringprüfung zeigt nur Fehlstellen, die zur Oberfläche hin offen sind. Über die Tiefe eines Risses oder verdeckte, unter der Oberfläche liegende Fehler trifft sie keine Aussage – dafür sind andere Verfahren wie Ultraschall- oder Durchstrahlungsprüfung nötig.

Wo kommt die Rot-Weiß-Prüfung bei Auffangwannen zum Einsatz?

  • Kontrolle von Schweißnähten während der Fertigung von Stahl- und Edelstahl-Auffangwannen
  • Nachweisprüfung an Eckverbindungen, Stutzen und Anschlüssen von Boden- und Behälterwannen
  • Qualitätssicherung nach Reparaturschweißungen, etwa nach Instandsetzung beschädigter Wannen
  • Stichprobenprüfung kritischer Nähte bei hochbelasteten oder korrosionskritischen Anwendungen
  • Ergänzende Untersuchung durch Sachverständige bei Auffälligkeiten, die bei der Sicht- oder Dichtheitsprüfung entdeckt wurden

Abgrenzung: Eindringprüfung ist kein Ersatz für die WHG-Prüfung

An dieser Stelle ist eine klare Einordnung wichtig, denn die Begriffe werden in der Praxis häufig vermischt: Die wiederkehrende WHG-Prüfung von Auffangwannen nach AwSV und StawaR basiert im Regelfall auf Sichtprüfung, Funktionsprüfung und einem Dichtheits- bzw. Wasserdicht-Test durch einen Sachverständigen oder eine anerkannte Prüforganisation. Die Rot-Weiß-Prüfung ist dagegen ein werkstofftechnisches Verfahren aus der zerstörungsfreien Prüfung, das vor allem fertigungsbegleitend an Schweißnähten eingesetzt wird – zum Beispiel beim Wannenhersteller oder im Rahmen einer vertieften Sachverständigenbegutachtung einzelner Nahtabschnitte.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen fachlichen Einordnung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder die Einzelfallbewertung durch die zuständige Behörde bzw. den Sachverständigen. Ob und in welchem Umfang eine Eindringprüfung an Ihrer Anlage sinnvoll oder gefordert ist, hängt von Anlagentyp, WGK-Einstufung und Prüfbescheid ab.

Vorteile und Grenzen des Verfahrens

VorteileGrenzen
Sehr feine, oberflächenoffene Risse ab wenigen tausendstel Millimetern erkennbarNur oberflächenoffene Fehler werden erfasst, keine Aussage zur Fehlertiefe
Anwendbar auf nahezu alle nichtporösen Werkstoffe – Stahl, Edelstahl, auch nichtmagnetische MetalleRaue oder poröse Oberflächen können Scheinanzeigen erzeugen
Vergleichsweise einfache, mobile Durchführung ohne aufwendige GerätetechnikSorgfältige Vor- und Nachreinigung erforderlich, zeitintensiver als reine Sichtprüfung
Bewährtes, genormtes Verfahren mit klaren BewertungskriterienErfordert qualifiziertes, zertifiziertes Prüfpersonal für belastbare Ergebnisse

Wer darf die Eindringprüfung durchführen?

Die Personalqualifikation für zerstörungsfreie Prüfverfahren wird in Deutschland nach DIN EN ISO 9712 in drei Stufen zertifiziert. Für Farbeindringprüfung (PT) gilt:

  • Stufe 1 (PT1): Führt die Prüfung nach festgelegter Anweisung durch, bewertet Ergebnisse aber nicht eigenständig.
  • Stufe 2 (PT2): Legt Prüfverfahren fest, wertet Ergebnisse aus und erstellt Prüfberichte nach Norm.
  • Stufe 3 (PT3): Verantwortet Prüfanweisungen, Schulung und die fachliche Gesamtaufsicht.

Zertifizierungsstellen für ZfP-Personal in Deutschland sind unter anderem TÜV-Organisationen sowie von der Deutschen Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP) akkreditierte Prüfstellen.

Typische Fehlerarten, die sichtbar werden

  • Oberflächenrisse durch Schweißeigenspannungen oder Kaltrisse
  • Poren und Lunker an der Nahtoberfläche
  • Bindefehler zwischen Schweißnaht und Grundwerkstoff
  • Feine Anrisse durch Korrosion oder Materialermüdung an älteren Bauteilen

Checkliste für Auftraggeber

  • Prüfumfang (welche Nähte, welche Bauteile) vorab eindeutig festlegen
  • Qualifikation des Prüfpersonals nach DIN EN ISO 9712 abfragen
  • Prüfbericht mit Anzeigenbewertung, Fotodokumentation und Zulässigkeitsgrenzen einfordern
  • Ergebnis im Kontext der übergeordneten WHG-/AwSV-Anforderungen der Anlage einordnen
  • Bei Auffälligkeiten: Rücksprache mit Hersteller und zuständigem Sachverständigen

Häufige Fragen zur Rot-Weiß-Prüfung

Nein. Die WHG-Prüfung nach AwSV umfasst in der Regel Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Dichtheitstest der gesamten Anlage durch einen Sachverständigen. Die Rot-Weiß-Prüfung (Eindringprüfung) ist ein zerstörungsfreies Werkstoffprüfverfahren, das gezielt Schweißnähte auf oberflächenoffene Risse und Poren untersucht – meist fertigungsbegleitend oder bei vertiefter Einzelfallprüfung.
Grundlage ist DIN EN ISO 3452-1 (Allgemeine Grundlagen), ergänzt durch DIN EN ISO 3452-2 bis -6, DIN EN ISO 3059 für die Betrachtungsbedingungen und DIN EN ISO 23277 für die Zulässigkeitsgrenzen bei Schweißverbindungen.
Die Eindringprüfung funktioniert auf nahezu allen dichten, nichtporösen Oberflächen – also auf normalem Stahl ebenso wie auf nichtmagnetischem Edelstahl. Das unterscheidet sie von der Magnetpulverprüfung, die nur bei ferromagnetischen Stählen funktioniert.
Nein. Die Eindringprüfung macht oberflächenoffene Fehler sichtbar, liefert aber keine verlässliche Aussage zur Tiefe eines Risses. Eine kräftige rote Anzeige bedeutet nicht automatisch einen tieferen Riss als eine schwache Anzeige. Für Tiefenangaben sind andere Verfahren wie Ultraschallprüfung erforderlich.
Je nach Bauteilgröße und Anzahl der zu prüfenden Nähte dauert eine Prüfung inklusive Vorreinigung, Einwirkzeit und Auswertung meist 30 bis 90 Minuten pro Prüfabschnitt. Einwirkzeiten von 10 bis 30 Minuten sind dabei fester Bestandteil des Ablaufs und lassen sich nicht verkürzen.
Nein, sie ist keine Standardprüfung für jede Wanne. Sie kommt gezielt bei kritischen Schweißnähten, hochbelasteten Sonderkonstruktionen, nach Reparaturen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Betreibers bzw. Sachverständigen zum Einsatz.

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