FAQ · AwSV

AwSV FAQ

Die wichtigsten Fragen zur AwSV und ihren Anforderungen an Auffangwannen – kurz und klar beantwortet.

Direktantwort: Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) legt fest, welches Rückhaltevolumen, welchen Werkstoff und welche Prüfintervalle eine Auffangwanne je nach Wassergefährdungsklasse und Lagermenge braucht. Die folgenden Fragen klären die häufigsten Unsicherheiten aus der Praxis.

Häufige Fragen zur AwSV

Die AwSV ist seit 2017 bundeseinheitlich gültig und konkretisiert das WHG mit technischen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – etwa an Auffangvolumen, Werkstoff und Prüfintervalle.
In der Regel mindestens das Volumen des größten gelagerten Gebindes oder 10 % der Gesamtlagermenge – es gilt der größere Wert. In Wasserschutzgebieten oder bei WGK 3 ist häufig eine Vollrückhaltung der gesamten Lagermenge erforderlich.
Das hängt von der Gefährdungsstufe (A–D) ab, die sich aus WGK und Lagermenge ergibt. Höhere Gefährdungsstufen erfordern eine regelmäßige Prüfung durch einen Sachverständigen.
Bestimmte Anlagen sind bei der zuständigen unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig. Ob dies auf Ihre Anlage zutrifft, hängt von Gefährdungsstufe und Standort ab.
Ja. Die Rückhaltepflicht gilt grundsätzlich unabhängig von der Lagermenge, auch wenn kleinere Mengen meist in eine niedrigere Gefährdungsstufe mit geringeren Anforderungen fallen.
Neben Bußgeldern und behördlichen Anordnungen zur Nachrüstung drohen im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken für den Betreiber.

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