Glossar · Einstufung

WGK

Die Wassergefährdungsklasse (WGK) stuft Stoffe nach ihrem Gefährdungspotenzial für Gewässer ein – von WGK 1 (schwach) bis WGK 3 (stark) – und ist die wichtigste Kenngröße für die Auslegung einer Auffangwanne.

Direktantwort: Die WGK ordnet einen Stoff einer von drei Gefährdungsstufen zu (WGK 1 bis WGK 3) oder stuft ihn als nicht wassergefährdend (nwg) ein. Die Einstufung ergibt sich aus dem Sicherheitsdatenblatt oder der Selbsteinstufung nach AwSV und bestimmt maßgeblich, welches Rückhaltevolumen und welche Prüfintervalle für die Auffangwanne gelten.

Die drei Wassergefährdungsklassen im Überblick

  • WGK 1 – schwach wassergefährdend, z. B. viele Öle oder AdBlue.
  • WGK 2 – deutlich wassergefährdend, z. B. viele Lösungsmittel und Säuren.
  • WGK 3 – stark wassergefährdend, z. B. viele Chemikalien sowie konzentrierte Säuren und Laugen.
  • nwg – nicht wassergefährdend, meist ohne gesonderte Rückhaltepflicht.

WGK in der betrieblichen Praxis

Situation Empfehlung Nutzen
Stoff mit WGK 1Auffangwanne nach Gebindegröße auslegenWirtschaftliche Standardlösung ausreichend
Stoff mit WGK 3 oder unklarer EinstufungSicherheitsdatenblatt prüfen und Vollrückhaltung einplanenVermeidet Unterdimensionierung
Mehrere Stoffe unterschiedlicher WGK gemeinsam gelagertAuslegung nach der höchsten vorkommenden WGKStellt durchgängige Rechtssicherheit sicher

Kurzfazit

Kurzfazit: Nicht die Menge allein, sondern die Kombination aus WGK und Lagermenge bestimmt das nötige Rückhaltevolumen einer Auffangwanne.

Häufige Fehler vermeiden

  • WGK aus dem Gedächtnis schätzen statt im Sicherheitsdatenblatt nachzuschlagen.
  • Bei Stoffgemischen die ungünstigste WGK übersehen.
  • Auffangvolumen nicht an geänderte Lagerstoffe anpassen.

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